Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde

 

Die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (IPO) setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen, der Abteilung A (Fährtensuche), der Abteilung B (Unterordnung) und der Abteilung C (Schutzdienst). Je nach Prüfungsstufe (IPO I bis III) ist auch der Schwierigkeitsgrad bemessen.


Fährte
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund einer Spur folgen, die je nach Prüfungsstufe von seinem Führer oder einer fremden Person nach einem vorgegebenen Schema gelegt wird. Hauptgeruchskomponente stellt hierbei die Bodenverletzung dar, die durch den Fährtenleger bewirkt wird.
Zusätzlich muss der Hund auf der Fährte ausgelegte Gegenstände, die Brieftaschengröße nicht überschreiten dürfen, durch Sitzen, Stehen oder Liegen anzeigen. Ebenfalls darf er den Gegenstand aufnehmen. Der Hund muss mit tiefer Nase gleichmäßig dem Fährtenverlauf folgen. Da die Fährten mehrere Winkel enthalten und nicht schnurgerade verlaufen, muss er hierbei hochkonzentriert arbeiten.


Unterordnung
Bei der Unterordnung werden vom Hund unterschiedliche Gehorsamsübungen verlangt, wobei hierbei auf eine freudige und motivationsbetonte Ausführung der einzelnen Übungen großen Wert gelegt wird. Die Leinenführigkeit, das Folgen ohne Leine, die Sitz- und Platzübung sowie das Apportieren einschließlich eines Hürdensprunges und das Voraussenden gehören zu den Grundaufgaben. Je nach Schwierigkeitsgrad kommen noch zwei Stehübungen sowie das Bringen über eine 1,80 m hohe Schrägwand hinzu.
Ebenso muss bei allen Prüfungen der Hund ohne Leine abgelegt werden und der Hundeführer entfernt sich über eine gewisse Distanz bzw. hat sich so aufzustellen, dass ihn der Hund nicht mehr sehen kann. Wichtig bei dieser Unterordnungsarbeit ist zum Einen, dass der Hund die gegebenen Kommandos unverzüglich befolgt und zum Weiteren, dass zu erkennen ist, dass dem Hund diese Arbeit Spaß macht und er zusammen mit seinem Herrchen bzw. Frauchen ein harmonisches Team bilden.


Schutzdienst
im Schutzdienst wird größten Wert auf einen Hund gelegt, der jederzeit kontrollierbar ist. Die Ausbildung im Schutzdienst entspricht einer naturgemäßen Beschäftigung des Hundes. Hunde sind Jäger und verfügen über einen ausgeprägten Beutetrieb. Ein Wildhund muss seine Beute aufspüren, erjagen und letztendlich erbeuten. Unsere Hunde müssen und dürfen das nicht mehr. Mit dem kontrollierten und richtig erlernten Schutzdienst auf unserem Übungsplatz können wir dem Hund etwas bieten, das seinem angeborenen Beutetrieb Rechnung trägt. Er darf kämpfen, Beute erobern und praktisch Vieles tun, was seinem Naturell entspricht. Das kämpfen um den Schutzarm bzw. die Beute und das Siegen über den Helfer (der Hund erhält den Schutzarm/die Beute) erweckt beim Hund in keinster Weise Aggressivität gegen den Menschen. Korrekt ausgebildete Schutzhunde können ihre Triebe im Rahmen der Ausbildung ausleben und unterstehen dabei permanent der Kontrolle des Hundeführers.
Bei der Schutzdienstarbeit muss der Hund auf einem Übungsgelände befindliche Verstecke absuchen, um dann einen hinter einem dieser Verstecke stehenden Schutzdiensthelfer aufzufinden und zu verbellen. Es folgen dann mehrere Übungen, die auch wieder je nach der entsprechenden Prüfungsstufe unterschiedliche Schwierigkeitsgrade aufweisen. Allen gemeinsam ist, dass der Hund auf ein einmaliges Kommando "aus" nach Ende der Kampfhandlung unverzüglich ablässt und nicht mehr beißt, sondern den Scheintäter bewacht. Ebenso hat er seinen Gehorsam unter Beweis zu stellen, wenn der Scheintäter entwaffnet wird bzw. ein Transport des Scheintäters zum Leistungsrichter erfolgt. Abschließend ist festzuhalten, dass ausgebildete Sporthunde durch diese Arbeit sinnvoll beschäftigt werden und ihre Triebe ausleben können. Dies fördert ein ausgeglichenes Wesen des Hundes genauso wie die Bindung zu seinem Zweibeiner.